Erste Schritte zur Therapie
Vor der ersten Therapie...
Sprachtherapie muss im Normalfall durch einen Arzt verordnet werden. Ihr
- Hausarzt,
- Kinderarzt,
- Phoniater oder Pädaudiologe,
- Fachärztin/ -arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- HNO-Arzt oder
- Neurologe
stellt Ihnen dafür das Formular 14 "Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie" aus.
- Zahnarzt oder
- Kieferorthopäde
hingegen stellen das Formular XX aus, wenn eine "Störung des orofazialen Muskelgleichgewichts" vorliegt (dies kann zu einem unphysiologischen Schluckmuster und evtl. zu Zahnfehlstellungen beitragen).
Erstverordnung vs. Folgeverordnung
Wenn zum ersten Mal eine Verordnung für die Sprachtherapie ausgestellt wird oder seit dem Behandlungsende der letzten Verordnung mindestens 3 Monate vergangen sind, wird eine sogenannte "Erstverordnung" ausgestellt.
Jede weitere Verordnung, die daran anschließt, wird als "Folgeverordnung" gekennzeichnet. Über den Verordnungsumfang entscheidet der behandelnde Arzt.
In der ersten Therapiestunde...
Am Anfang einer Therapie steht immer ein Anamnesegespräch. Dieses dient dazu die Krankheitsgeschichte oder bei Kindern den Entwicklungsverlauf erfassen und erste Anhaltspunkte für die weiterführende Diagnostik und Therapie finden zu können.
Auch Sie können dazu beitragen, indem Sie zur ersten Stunde ggf. folgendes mitbringen:
- ärztliche Berichte
- Untersuchungsergebnisse
- Kontaktdaten des behandelnen bzw. verordnenden Arztes
Danach erfolgt die Diagnostik mit standardisierten und evaluierten Tests um die sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten optimal einschätzen zu können. Eine ausführliche Diagnostik hat einen besonderen Stellenwert, da dadurch eine gezielte und effektive Behandlung erst möglich wird.